Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Mit dem zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Flexi-Renten-Gesetz hat der Gesetzgeber den Zugang zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit chronischer oder psychosomatischer Erkrankung wesentlich erleichtert und neue Leistungen eingerichtet.

 

Die Kinder- und Jugend-Rehabilitation ist nun eine Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung. Darauf weist der Ausschuss Pädiatrische Versorgung des Deutschen Hausärzteverbandes in einem Infobrief an seine Mitglieder.

Zur weitergehenden Information und Hilfestellung hat das "Bündnis Kinder- und Jugend-Reha" eine Website eingerichtet:  http://www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de

Infobrief - Kinder und Jugend-Rehabilitation ist nun eine Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung
2017_08_08_Ausschuss Pädiatrie_Infobrief
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